Für die Wahl des Pfarreirates und des Kirchenvorstandes am 8. und 9. November hängen in den Schaukästen unserer Kirchen die Vorschlagslisten mit Kandidatinnen und Kandidaten für beide Gremien. Gewählt werden jeweils der komplette Pfarreirat und Kirchenvorstand. Ergänzungsvorschläge können bis zum 22. August beim Wahlvorstand eingereicht werden.
Wahlvorschlag Kirchenvorstand
Wahlvorschlag Pfarreirat
Personen, die ihr Wahlrecht in einer anderen Pfarrei ausüben möchten, melden sich beim Wahlvorstand der betreffenden Kirchengemeinde, um einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Der Antrag auf Ausübung des Wahlrechts in einer anderen Kirchengemeinde bzw. Pfarrei muss spätestens bis 29. August gestellt werden.