»Denn ich will euch eine Zukunft und eine Hoffnung geben.« Jeremia 29,11

Kirchenvorstand

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Kirchenvorstand

Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand der Pfarrei St. Sixtus ist der rechtliche Vertreter der Kirchengemeinde St. Sixtus.

Ihm obliegt die Festlegung der Verwendung der laufenden Finanzmittel der Kirchengemeinde durch die Verabschiedung des jährlichen Haushaltsplanes als auch die Prüfung der Mittelverwendung durch Festsetzung der gleichfalls jährlichen Jahresrechnungen.

Hinzu kommen die diversen Investitionsmaßnahmen, die im Laufe eines Jahres anfallen. Diese bedürfen der Vorbereitung und Abstimmung mit dem Bischöflichen Generalvikariat Münster hinsichtlich des konkreten Investitionsprogrammes und seiner Finanzierung.

Dem Kirchenvorstand obliegt ferner die Verantwortung für das Personal, den 10 Kindergärten in Trägerschaft der Pfarrei, allen Kirchen und Kapellen, den Pfarrheimen, dem Annaberg als Wallfahrtsort nebst dortiger Pilgereinkehrstätte und weiteren Immobilien im Eigentum der Kirchengemeinde St. Sixtus. Auch die Unterhaltung der kirchlichen Friedhöfe und die Verwaltung der verschiedenen Ländereien bilden den weiteren Tätigkeitsbereich des Kirchenvorstandes.

Zur Bewältigung dieser Aufgaben wird der Kirchenvorstand von der Zentralrendantur beratend und ausführend unterstützt. Für den Bereich der Kindergärten ergänzend auch durch die beiden, in der Kirchengemeinde tätigen Verbundleitungen.

Dem Kirchenvorstand gehören 16 gewählte, ehrenamtlich tätige Mitglieder an. Geborenes Mitglied und Vorsitzender ist der jeweils leitende Pfarrer der Kirchengemeinde St. Sixtus.

Der Pfarreirat nimmt gleichfalls mit einer beratenden Stimme an den durchweg monatlichen Sitzungen des Kirchenvorstandes teil.

Um die Kontinuität in der Arbeit des Kirchenvorstandes zu gewährleisten, finden alle drei Jahre Wahlen zum Kirchenvorstand statt. Neu gewählt wird dann jeweils die Hälfte der wählbaren Mitglieder.

Für eine effiziente Arbeit hat der Kirchenvorstand verschiedene Ausschüsse gebildet, die so unterschiedlich sind wie die zu verwaltenden Aufgaben.

Das sind

  • der Bau- und Planungsausschuss ,

  • der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss

  • der Friedhofsausschuss

  • der Grundstücks- und Liegenschaftsausschuss

  • der Kindergartenausschuss

  • der Hauptausschuss

Ferner ist die Kirchengemeinde St. Sixtus zu vertreten als Mitgesellschafterin an der Kath. Kliniken Ruhrgebiet Nord GmbH (KKRN) und als alleinige Gesellschafterin der Altenwohnhäuser St. Anna und St. Sixtus gGmbH.

Nach der Wahl 2021 gehören dem Kirchenvorstand St. Sixtus aktuell an:

Pfarrer Michael Ostholthoff, Vorsitzender
Heiner Kemper, stellv. Vorsitzender 
Michael David
Karl-Heinz Ermann
Magdalene Fry
Markus Hoffmann
Heinrich Hülsken
Sebastian Kopper
Sabine Koprek
Heinz - Josef Krusel
Anna Maria Lackner
Ludger Loddenkemper
Ludger Pillmann
Albert Rusche
Klaus Siepert
Johann Stockhofe
Christoph Thomas

Johannes Backhaus als Ersatzmitglied

Sitzungstermine 2024

Datum Datum
06.02.2024 02.07.2024
05.03.2024 02.09.2024
09.04.2024 01.10.2024
07.05.2024 05.11.2024
11.06.2024 03.12.2024